Vertrauen Sie Ihrem Makler für Kautionsversicherung

Da die Konjunktur gut läuft sind auch Bürgschaften von den Kreditversicherern, die sog. Kautionsversicherungen nach wie vor sehr gefragt – mit steigender Tendenz. Sie sind vergleichbar mit den Avalkrediten der Banken. Insofern die Kunden Bürgschaften von Versicherern akzeptieren, und das ist zunehmend der Fall, lohnt sich oft eine Kautionsversicherung im Vergleich zur Bankbürgschaft, denn sie beeinträchtigt nicht die Kontokorrentlinien bei der Bank und die Prämien sind in der Regel niedriger, da die Banken Avalkredite wie „normale“ Kredite behandeln müssen! Auch im internationalen Bereich sind Kautionsversicherungen zunehmend gefragt und können von uns als spezialisiertem Kautionsversicherungsmakler platziert werden. Wir kennen den Markt und wählen für Sie die passenden Kautionsversicherer aus und erweitern Ihren Finanzierungsspielraum. Diesbezüglich kann es sich auch lohnen eine Bürgschaftslinie von der Bank zu einem Kautionsversicherer umzuschichten. Diese Arbeit übernehmen wir für unsere Kunden! Auch kann es sinnvoll sein neben der Bank für zusätzliche Bürgschaftslinien eine Kautionsversicherung ergänzend abzuschließen. I.d.R. haben unsere Kunden mehrere Bürgschaftsgeber. Wir sortieren diese Bürgschaftslinien, verbessern sie und halten sie auf einem aktuellen Stand. Nur die Avallinien bei den Banken können wir nicht in unsere Betreuung mit aufnehmen. Wir arbeiten mit jedem unserer Mandanten individuell nach Absprache zusammen, denn nur so erreichen wir optimale Ergebnisse.

FAQs und Facts:

Für die Kautionsversicherung kommt in erster Linie Bau- und Baunebengewerbe sowie Maschinen- und Anlagenbau, aber auch Entsorgungsbetriebe, Schiffbau, Dienstleistungen, Luftfahrt und Reiseveranstalter (Spezialprodukt Reisepreis) sind unsere Zielbranchen, Arbeitsgemeinschaften können wir ebenso unterstützen. Allgemein sind Unternehmen aus den folgenden Bereichen für die Kautionsversicherunginteressant: Baufirmen, Bauträger, Bauunternehmer, Bauhandwerker, Elektroinstallateure, Fliesenleger, Fensterbauer, Dachdecker, Fußbodenverleger, Heizungsbauer, Sanitärfirmen, Malerbetriebe, Metallbauer, Schlosser, Schreiner, Steinmetze, Tischler, Trockenbauer, Speditionen, Stuckateure, Zolldienstleister, Garten- und Landschaftsbau oder wer auch immer Bürgschaften benötigt.

Mängelgewährleistungsbürgschaften:

  • Die Gewährleistungsbürgschaftbzw. Mängelgewährleistungsbürgschaft sichert dem Auftraggeber die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen. Der Auftagnehmer muss diese vorlegen

Vertragserfüllungsbürgschaften:

  • Dienen der Zusicherung der Sicherstellung vertragsgemäßer Ausführung und Gewährleistung für den Auftraggeber. Sie setzt sich aus Ausführungsbürgschaft und Bürgschaft für Mängelansprüche zusammen. Sie besichert von Auftragsbeginn bis Verjährung der Mängelansprüche

Vorauszahlungs- bzw. Anzahlungsbürgschaften:

  • Dient dazu dem Auftraggeber seine bereits geleistete Anzahlung für die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung abzusichern. Damit ist für den anzahlenden Kunden die Rückzahlung gewährleistet, soweit die Ausführung der Leistung nicht erfolgt. Diese Bürgschaftsform ist insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau gefragt

Mietkautionen:

  • Diese können Sie direkt hier abschließen.

Zollbürgschaften:

  • Für die Stundung von Zöllen verlangt die Zollverwaltung eine Bürgschaft. Insbesondere bei Importeuren, Speditionen und der Industrie besteht Bedarf an derartigen Bürgschaften.

Bietungsbürgschaften:

  • Garantieren die Einhaltung der angebotenen Konditionen in Bezug auf eine spätere Auftragserteilung. Bei der Vergabe vieler öffentlicher Aufträge wird vorab ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Für die Dauer der Ausschreibung lässt sich der Auftraggeber oft eine Bietungsbürgschaft ausstellen. Abgesichert werden Kosten, die entstehen, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhalten kann.

BLE Bürgschaften:

  • Gelten beispielsweise bei EU-Ausschreibung für Zucker, Eier, Butter, Geflügel etc. und werde oft von Versicherern auch als „Chicken Bonds“ bezeichnet

Beteiligungen an Letter of Credits (Akkreditiven) sowie Sondergeschäften, Sonderbürgschaften:

  • Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Zahlungsbürgschaften:

  • Im Sinne von § 650f BGB (ehemalige § 648a). Bitte beachten Sie, dass Kautionsversicherer keine Finanzgarantien übernehmen dürfen.

Mineralölbürgschaften:

  • Tankstellenbetreiber und Speditionen mit eigenem Tanklager oder Handelsunternehmen benötigen Mineralölbürgschaften. Wenn die Forderungen der Mineralölgesellschaft nicht bezahlt werden können, zieht die Mineralölbürgschaft. Mineralölgesellschaften, die Mineralöl an gewerbliche Kunden liefern, lassen sich daher gerne eine Kaution für die Bezahlung des gelieferten Öles überreichen.
  • Prozessbürgschaften
  • Rekultivierungsbürgschaften, Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • MiLoG – Bürgschaften nach §13 Mindestlohngesetz
  • Insolvenzabsicherung von Altersteilzeit – sowie – weiteren Zeitguthaben
  • Bürgschaften zur Absicherung von Tankkartenforderungen
  • Bürgschaften für Tankstellenpächter
  • Verbraucherbürgschaft nach § 632a BGB
  • Bürgschaft für Mautgebühren
  • Sprechen Sie uns für hier nicht aufgeführte Bürgschaften und Sonderbürgschaften gerne an

Ja, das ist zumeist möglich. Ggf. kann es zu zusätzlichen Kosten kommen

Ja, das ist möglich, aber nicht in jeder Größenordnung und auch nicht in jeder Vertragsvariante

Ja, aber nicht bei allen Versicherern, wir suchen die passenden Kautionsversicherer dazu

Ja, auch das ist möglich, natürlich nicht in allen Fällen, wir suchen die passenden Kautionsversicherer dazu

Auf diese Weise kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, hier hat die R+V ein Alleinstellungsmerkmal

Als Makler für Kautionsversicherung finden wir für Sie den passenden Kautionsversicherer

Was die Kautionsversicherer betrifft, arbeiten wir als Ihr Makler für Kautionsversicherungen mit fast allen Anbietern seit sehr vielen Jahren zusammen und können schon bestehende Verträge in die Betreuung nehmen und mit unserer Expertise Verbesserungen für unsere Mandanten durchsetzen. Damit sind nicht nur die Konditionen an sich gemeint, sondern auch die Themen Sicherheiten, Höhe der Kautionsversicherungslinie an sich, Erweiterung auf mehr Bürgschaftsarten sowie Umstellung auf eine Linie, die nach Ausnutzung abgerechnet wird. Wir versuchen stets Sicherheiten freizusetzen. Jedes Jahr schauen wir uns als Ihr Makler für Kautionsversicherung die Verträge und Bilanzen an, um Verbesserungen proaktiv für unsere Kunden bei den Versicherern anzustoßen. Das funktioniert nicht jedes Jahr und auch nicht bei jeder Bonität und Größenordnung. Aber über die Jahre hinweg haben wir für all unsere Kunden etwas bewegen können, unser Bestand ist stets absolut marktgerecht. Erscheint Ihnen ein Fragezeichen zu allgemeinen oder speziellen Themen der Kautionsversicherung, nehmen wir als Spezialisten für Kautionsversicherung gerne diese Aufgabe an und bringen Licht ins Dunkle. Sie können von Ihrem Makler für Kautionsversicherung eine individuelle und kompetente Beratung erwarten, selbstverständlich können Sie uns im ersten Schritt testen, nachdem wir ein Erstgespräch geführt haben. Das Gespräch kann über Skype, Telefon oder persönlich vor Ort bei Ihnen geführt werden, je nachdem wie es am besten passt.

Kontaktieren Sie uns, wir sind erfahren – schnell – individuell

Inhaber

Mathias Dreilich ist seit dem Jahr 2000 als nationaler / internationaler Makler und Berater tätig, seit 2009 selbständig und seit 25 Jahren in der Branche.

Für seine Kunden ist er der Zugang zum Markt. Durch seine langjährige Erfahrung löst er ihre Probleme individuell und ist ein zuverlässiger Partner.

„Alle bedeutenden Kautions- / Kreditversicherer und Factoringgesellschaften kennen uns seit vielen Jahren: Die Zusammenarbeit hat sich für alle Seiten immer bewährt“